Schulweg
Grundsätzliches
Der Schulweg der Kinder liegt in der Verantwortung der Eltern. Gemeinde und Schule ergreifen nur dann Massnahmen, wenn der Schulweg für die betroffenen Kinder nicht zumutbar ist. Ein Schulweg ist nicht zumutbar, wenn er zum Beispiel zu lang ist oder er zu gefährliche Wegpassagen aufweist.
Der immer dichtere motorisierte Verkehr bewirkt, dass die Schulwege für die Kinder anspruchsvoller werden. Deshalb ist eine frühe, gute und regelmässige Verkehrserziehung sehr wichtig. Kinder müssen über die Gefahren im Strassenverkehr aufgeklärt und dazu angehalten werden, richtiges Verhalten einzuüben.
Verkehrserziehung
Die Verkehrserziehung beginnt früh im Elternhaus und findet seine Fortsetzung in der Schule mit…
- der Verkehrsinstruktion der Regionalpolizei im Kindergarten.
- den Buslektionen der PostAuto AG im Kindergarten und in der Unterstufe.
- dem Verkehrsunterricht der Schule und Regionalpolizei in der Mittelstufe.
- der Veloprüfung der Regionalpolizei am Ende der 4. Klasse.
- Projekten zum Thema Respekt im öffentlichen Verkehr in der Oberstufe.
Der Schulweg zu Fuss
Für die Kinder ist der Schulweg mehr als nur eine Strecke von A nach B. Er ist ein gesundes und lehrreiches Erlebnis. Hier schliessen Kinder Freundschaften, entdecken die Welt. Sie werden aber auch selbständig und beweglich, lernen Situationen richtig einzuschätzen und bekommen Vertrauen in die eigene Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit.
Sie finden zwei hilfreiche Dokumente (bfu-Broschüren) unter "Informationen" der einzelnen Stufen (Kindergarten, Unterstufe).
Elterntaxis
Aus Fürsorge bringen etliche Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule (Elterntaxi). Aber: So können die Kinder die wichtigen und lehrreichen Erfahrungen im Strassenverkehr nicht machen.
Zudem erhöht sich mit der Menge der Elterntaxis das Verkehrsaufkommen rund um die Schulen, was wiederum die Kinder gefährdet, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind. Deshalb rät die bfu: Fahren Sie Ihr Kind nur ausnahmsweise in die Schule – begleiten Sie es stattdessen zu Fuss oder allenfalls mit dem Velo.
- Bitte beachten Sie zwingend die bestehenden Fahr- und Halteverbote. Die Regionalpolizei führt regelmässig Kontrollen durch und büsst fehlbare Lenker.
- Für die Schulhäuser Mühlematten und Hof bestehen signalisierte Parkfelder für Elterntaxis «Kiss and Ride».
Der Schulweg mit fahrzeugähnlichen Geräten
Vermehrt sind Kinder mit sogenannten fahrzeugähnlichen Geräten wie Laufrädern, Kinderfahrrädern oder Kickboards auf dem Schulweg anzutreffen. Die Schule Villmergen und die Verkehrsinstruktoren der Regionalpolizei raten den Eltern dringend davon ab, ihre Kinder zu früh (Kindergarten – 2. Klasse) mit solchen Geräten den Schulweg absolvieren zu lassen!
Immer häufiger nutzen Kinder und Jugendliche ein E-Trottinett oder einen E-Scooter für den Schulweg. Bitte beachten Sie:
- Nicht alle E-Trottinett und E-Scooter sind für den Strassenverkehr zugelassen.
- Für zugelassene gelten dieselben Regeln wie für Velos.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur damit fahren, wenn sie den Mofa-Ausweis besitzen.
Der Schulweg mit dem öffentlichen Bus
Die Schülerinnen und Schüler aus Hilfikon und dem Ballygebiet absolvieren den Schulweg bis zur vierten Klasse mit dem öffentlichen Bus. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde. Auf der Linie 346 (Ballygebiet) werden zu bestimmten Zeiten zusätzliche Begleitfahrzeuge eingesetzt, um dem hohen Fahrgastaufkommen gerecht zu werden. Wir erwarten jederzeit ein anständiges und respektvolles Verhalten. Bitte beachten Sie die entsprechende Informationsbroschüren «Mein Schulweg… mit dem Bus».
Der Schulweg mit dem Velo
Mit der erfolgreich absolvierten «Veloprüfung» sind Schülerinnen und Schüler in der Regel ab der 5. Klasse in der Lage, einen längeren Schulweg sicher mit dem Velo zurückzulegen. Die Schule stellt diesen Schülerinnen und Schülern einen Veloparkplatz zur Verfügung.
Rahmenbedingungen zum Schulweg mit dem öffentlichen Bus
Mit der Nutzung des öffentlichen Verkehrs für den Schulweg zwischen Hilfikon und Villmergen, resp. zwischen Dintikon, dem Ballygebiet und Villmergen sind die Fahrzeiten der Busse vorgegeben, damit die Anschlüsse an die anderen öffentlichen Verkehrsmittel gewährleistet werden können.
Die Fahrzeiten der Busse können sich somit bei einem Fahrplanwechsel – wenn auch nur geringfügig – ändern. Deshalb findet zwischen der Gemeinde und Schule Villmergen sowie den Verkehrsbetrieben ein regelmässiger Austausch statt.
Die Stundenplanzeiten der Schule Villmergen wurden – soweit möglich – auf die Busfahrzeiten abgestimmt. Dabei muss die Schule verschiedene Vorgaben des Kantons einhalten. Ebenfalls muss gewährleistet sein, dass alle Kinder pünktlich zum Unterrichtsbeginn erscheinen können, unabhängig davon, ob sie zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem Bus zur Schule kommen. Damit die Schülerinnen und Schüler den Bus nach Hause rechtzeitig erreichen, wird in der Primarschule auf eine 5-Minuten-Pause zwischen den letzten Vormittagslektionen verzichtet.
Busfahrzeiten und Stundenplanzeiten sollen gewährleisten, dass die Kinder eine ausreichende Mittagspause machen können. Ist dies nicht der Fall, kann bei der Gemeinde ein Gesuch um Übernahme der Kosten für den Mittagstisch in der Kindertagesstätte Teddybär gestellt werden.
Die Busbroschüre und den Busfahrplan finden sie unter "Informationen" der einzelnen Stufen (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe)